Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark
Heizkostenzuschuss 2026/2027
Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2026 den Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2026/2027 in der Höhe von 340 Euro beschlossen.
Antragstellung
Antragszeitraum: 1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027
Antragstellung: Im Bürgerservice der Marktgemeinde Anger (Hauptwohnsitz in der Gemeinde Anger)
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz in der Steiermark seit mindestens fünf Jahren
Hauptwohnsitz an der Antragsadresse spätestens seit 24. September 2026
Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts innerhalb der Einkommensgrenze:
Haushaltskonstellation Einkommensgrenze:
Einpersonenhaushalt 1.827,00 Euro
Ehepaar bzw. Haushaltsgemeinschaft 2.741,00 Euro
zusätzlich je Kind mit Familienbeihilfe 548,00 Euro
Achtung: Personen, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis 31. März 2027 Wohnunterstützung beziehen, erhalten keinen Heizkostenzuschuss.
Unterlagen
Meldebestätigungen aller im Haushalt lebenden Personen
Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen, zum Beispiel aktueller Lohnzettel, Jahreslohnzettel der Pension, Bestätigung des AMS oder Einkommensteuerbescheide
Nachweis der Heizkosten samt Zahlungsbeleg. Die Rechnung muss auf eine Person im Haushalt lauten und von dieser Person bezahlt worden sein.
Als Heizkostennachweis gelten insbesondere:
Holz, Pellets, Heizöl, Kohle oder Gas: letzte Rechnung mit Zahlungsnachweis. Bei Kauf auf Vorrat darf die Rechnung höchstens fünf Jahre alt sein.
Fernwärme oder Nahwärme: Abrechnung mit Zahlungsnachweis
Elektroheizung oder Wärmepumpe: Stromabrechnung mit Zahlungsnachweis
Heizkosten in den Betriebskosten: letzte Heizkostenabrechnung mit Zahlungsnachweis. Sind die Heizkosten nicht getrennt ausgewiesen, eine Bestätigung der Hausverwaltung und die Gesamtrechnung.
Brennstoffe aus eigener Erzeugung oder eigener Land- und Forstwirtschaft: ein nachvollziehbarer Nachweis über Menge und Kosten
Bei Verlust der Rechnung ist ein Duplikat vorzulegen.
Alle Voraussetzungen und Ausschlussgründe finden Sie in den Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark.