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Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Heizkostenzuschuss 2026/2027

Die Steiermärkische Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 1. Oktober 2026 den Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2026/2027 in der Höhe von 340 Euro beschlossen.

Antragstellung

Antragszeitraum: 1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027
Antragstellung: Im Bürgerservice der Marktgemeinde Anger (Hauptwohnsitz in der Gemeinde Anger)

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in der Steiermark seit mindestens fünf Jahren

  • Hauptwohnsitz an der Antragsadresse spätestens seit 24. September 2026

  • Monatliches Nettoeinkommen des Haushalts innerhalb der Einkommensgrenze:

Haushaltskonstellation Einkommensgrenze:

  • Einpersonenhaushalt 1.827,00 Euro

  • Ehepaar bzw. Haushaltsgemeinschaft 2.741,00 Euro

  • zusätzlich je Kind mit Familienbeihilfe 548,00 Euro

Achtung: Personen, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2026 bis 31. März 2027 Wohnunterstützung beziehen, erhalten keinen Heizkostenzuschuss.

Unterlagen

  • Meldebestätigungen aller im Haushalt lebenden Personen

  • Einkommensnachweise aller im Haushalt gemeldeten Personen, zum Beispiel aktueller Lohnzettel, Jahreslohnzettel der Pension, Bestätigung des AMS oder Einkommensteuerbescheide

  • Nachweis der Heizkosten samt Zahlungsbeleg. Die Rechnung muss auf eine Person im Haushalt lauten und von dieser Person bezahlt worden sein.

Als Heizkostennachweis gelten insbesondere:

  • Holz, Pellets, Heizöl, Kohle oder Gas: letzte Rechnung mit Zahlungsnachweis. Bei Kauf auf Vorrat darf die Rechnung höchstens fünf Jahre alt sein.

  • Fernwärme oder Nahwärme: Abrechnung mit Zahlungsnachweis

  • Elektroheizung oder Wärmepumpe: Stromabrechnung mit Zahlungsnachweis

  • Heizkosten in den Betriebskosten: letzte Heizkostenabrechnung mit Zahlungsnachweis. Sind die Heizkosten nicht getrennt ausgewiesen, eine Bestätigung der Hausverwaltung und die Gesamtrechnung.

  • Brennstoffe aus eigener Erzeugung oder eigener Land- und Forstwirtschaft: ein nachvollziehbarer Nachweis über Menge und Kosten

Bei Verlust der Rechnung ist ein Duplikat vorzulegen.

Alle Voraussetzungen und Ausschlussgründe finden Sie in den Richtlinien für den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark.