Javascript wurde nicht geladen: [edit]
gemeinde-anger.at/view/javascript/modernizr-2.6.2.min.js//
MARKTGEMEINDEAMT ANGER
Südtiroler Platz 3, 8184 Anger
Tel: 03175 2211-0
Fax: 03175 2211-400
E-Mail: gde@anger.gv.at
» Veranstaltungen 2026

Fakten, Zahlen

Gemeindekennziffer: 61756

Politischer Bezirk: Weiz

Wohnsitze per 01.01.2026: 3.988 HWS, 165 NWS somit gesamt 4.153

Größe: 54 km²

Katastralgemeinden: Anger, Baierdorf, Naintsch, Oberfeistritz, Offenegg, Viertelfeistritz

Postleitzahlen: 8184, 8172, 8182, 8183

UID-Nummer: ATU 69180236

Veranstaltungen 2026

Hier finden Sie eine Übersicht der Veranstaltungen in Anger

mehr...
https://www.anger.gv.at/data/image/thumpnail/image.php?image=144/gemeinde_anger_article_5583_0.jpg&width=768
https://www.anger.gv.at/data/image/thumpnail/image.php?image=144/gemeinde_anger_article_5583_1.jpg&width=768

Osterfeuer 2026

Das Entzünden eines Osterfeuers ist in der Steiermark heuer ausschließlich von Karsamstag, 4. April ab 15 Uhr bis Ostersonntag, 5. April um 3 Uhr früh erlaubt.

Außerhalb dieses Zeitraums ist das Abbrennen nicht zulässig. Ein Ausweichen auf den sogenannten Kleinen Ostersonntag (eine Woche später) ist ebenfalls nicht erlaubt.

Die steirischen Feuerwehren appellieren heuer besonders eindringlich an die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Grund dafür sind die aktuellen Witterungsbedingungen

Folgende Sicherheitstipps sind zu beachten:

  • Ausschließlich trockene Pflanzenreste (z.B. Laub) und unbehandeltes Holz (z.B. Baumschnitt) verwenden – der Umwelt zuliebe. Sämtliche nicht biogenen Materialien wie z.B. Kunststoffe („Plastiksackerl“), Verpackungsmaterial, Altreifen, Lacke oder Gummi – aber auch andere Abfälle wie Möbelstücke, Altkleider etc., haben im Brauchtumsfeuer absolut nichts verloren.
  • Keine übergroßen Feuerstellen anhäufen. Nicht zu viel Material auf einmal abbrennen, gefährlichen Funkenflug unbedingt vermeiden.
  • Tiere schützen. Das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umschichten, damit das Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.
  • Sicherheitsabstände beachten! Dringend empfohlen wird, wegen Rauch und Hitze bzw. Brandausbreitungsgefahr, entsprechend den gesetzlichen Verordnungen, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Feuerstelle einzuhalten. Mindestens 100 Meter zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gütern. Mindestens 50 Meter zu Straßen, Wegen etc. [öffentl. Verkehrsflächen]. Mindestens 50 Meter zu Gebäuden und anderen Objekten und mindestens 40 Meter zu Baumbeständen wie Wald, Baumgruppen oder Hecken. Entsprechend § 4 Abs 5 der Brauchtumsfeuer-Verordnung ist bei Nichteinhaltung der Abstands-, Beschickungs- und Sicherheitsbestimmungen das Entfachen des Feuers zu untersagen bzw. ein sofortiger Löschauftrag im Sinne des § 3 Abs. 2 BLRG seitens der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu erteilen.
  • Windrichtung beim Entzünden beachten. Das Feuer darf z.B. bei starkem Wind gar nicht angezündet werden und ist bei einem aufkommenden starken Wind unverzüglich zu löschen.
  • Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen nicht nur ein hohes Risiko (Gefahr von Stichflammen und Verbrennungen), sondern sind auch verboten!
  • Offenes Feuer muss vom Entzünden bis zum vollständigen Ablöschen durchgehend beaufsichtigt werden. Es ist wichtig dafür Sorge zu tragen, dass sich das Feuer nicht unkontrolliert ausbreiten kann.
  • Ausreichend Löschmittel bereithalten. (Wasser, Feuerlöscher, Sand etc.).
  • Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienste unbedingt freihalten.
  • Vorsicht Strohballen: diese gemütlichen Sitzgelegenheiten können sich bereits durch die Hitzestrahlung von allein entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
  • Auf kleine Kinder aufpassen – Kleinkinder unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen dabei die ihnen unbekannte Gefahr.

Im Ernstfall: Notruf „122“ Sollte das Brauchtumsfeuer außer Kontrolle geraten sofort die Feuerwehr über Notruf 122 alarmieren.


Cookie Einstellungen